Vorbemerkung:
Die GruppenleiterInnen-Card soll zusammen mit den durch sie erlangten Vergünstigungen in öffentlichen oder privaten Einrichtungen sowie Geschäften und Firmen eine Anerkennung des ehrenamtlichen Engagement als Gruppenleiterin in einem Jugendverband sein. Darüber hinaus dokumentiert sie natürlich auch, dass der Inhaber der Card als GruppenleiterIn verantwortlich Gruppen in einem anerkannten Jugendverband leitet. Dies macht es nötig, dass durch entsprechende Vorschriften garantiert wird, dass auch nur die GruppenleiterInnen und MitarbeiterInnen in den Jugendverbänden, die sich dort engagieren, die Card erhalten. Die Bundesländer Rheinland-Pfalz und Hessen haben hierzu eigene Verwaltungsvorschriften herausgegeben, an die sich die Jugendverbände halten müssen. Da diese Verwaltungsvorschriften in vielen Punkten sehr allgemein gehalten sind und nicht auf die Besonderheiten der einzelnen Verbände eingehen, wurde es notwendig, dass der Diözesanverband in Absprache mit den Bezirksleitungen die unklaren Rechtsbegriffe in den Verwaltungsvorschriften für die DPSG im Diözesanverband Mainz präzisierte.
Wie kann ich die JugendleiterInnencard denn bekommen?
Das Verfahren zur Erlangung der JugendleiterInnen-Card Der Antrag zur Erlangung der JugendleiterInnen-Card muss auf einem Formblatt gestellt werden. Diese Antragsformulare sind im DPSG-Diözesanbüro oder den KJZs bzw. DJSn erhältlich. Solltest Du den Antrag vor Dir liegen haben, lohnt es sich weiterzulesen. Zunächst musst Du alle Angaben machen und Deine Unterschrift leisten. In die vorgesehene Fläche muss ein aktuelles Passbild eingeklebt werden. Diesen Antrag schickst Du mit den notwendigen Bescheinigungen (siehe weitere Ausführung) an das DPSG-Diözesanbüro, Am Fort Gonsenheim 54, 55122 Mainz. Aufgabe des Diözesanbüros ist es, aufgrund der beigelegten Nachweise bzw. eigener Informationen im Büro zu überprüfen, ob die Voraussetzung zur Erlangung der Card erfüllt sind. Das Büro bestätigt auf einem gesonderten Formular den Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an der geforderten Ausbildung zum Gruppenleiter oder zur Gruppenleiterin bzw. ein langjähriges ehrenamtliches Engagement in der Kinder- und Jugendarbeit. Die Unterlagen werden dann an das zuständige örtliche Jugendamt über den BDKJ, Diözesanstelle Mainz, weitergegeben. Das Jugendamt gibt die notwendigen Informationen an die Druckerei weiter, die die Ausweise herstellt. Sie werden von der Druckerei zurück ans Jugendamt geschickt und im Bundesland Hessen vom jeweiligen Jugendamt direkt an den Antragsteller, in Rheinland-Pfalz werden sie wieder über BDKJ an den Verband zurückgegeben. Somit erhältst Du in Rheinland-Pfalz die fertigen Ausweise wieder vom Diözesanbüro.
Welche Kosten kommen auf mich zu? Sowohl in Rheinland-Pfalz als auch im Bundesland Hessen ist die Ausstellung der JugendleiterInnen-Card kostenlos.
Wie kann ich die erforderlichen Bescheinigungen erhalten?
Voraussetzung zur Erlangung der Card Die nachfolgenden Richtlinien wurden von der Diözesanleitung und dem Diözesanvorstand in Zusammenarbeit mit den Bezirksvorständen erarbeitet und informieren Dich darüber, welche Bescheinigungen über die geforderten Voraussetzungen zur Erlangung der JugendleiterInnen-Card Du dem Antrag beilegen musst.
- Wann kann ich die Card beantragen?
Voraussetzungen für die Beantragung der Card- Du musst Mitglieder der Deutschen Pfadfinderschaft Sankt Georg, Diözesanverband Mainz auf Stammes-, Bezirks- oder Diözesanebene sein, um über das DPSG-Diözesanbüro die Card zu beantragen.Du musst zum Zeitpunkt der Antragstellung in der jeweiligen Funktion aktiv sein. MitarbeiterInnen in besonderen Funktionen erhalten die GruppenleiterInnen-Card ebenfalls.Du musst das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Welche Kriterien muss ich erfüllen?
Die Eignungsvoraussetzungen Du musst eine mindestens 40stündige Ausbildung zum Gruppenleiter nachweisen. Diese Ausbildung muss innerhalb des Diözesanverbandes Mainz in mindestens 2 Ebenen erfolgt sein. Nun fragst Du Dich sicherlich, wie die zur Zeit angebotenen Ausbildungveranstaltungen gezählt werden? Hier ist die Antwort:
- auf Bezirksebene StaVo-Treffs mit 2 Stunden Wochenendveranstaltungen im Rahmen von Startpaket und Crashkursen (Basiskurse)
- Von Freitag bis Sonntag 15 StundenVon Samstag auf Sonntag 12 Stunden
- Von Freitag auf Sonntag 12 StundenVon Samstag auf Sonntag 10 Stunden
- Freitag bis Sonntag 13 StundenSamstag bis Sonntag 10 Stunden
- 40 Stunden
- Von Freitag auf Sonntag 12 StundenVon Samstag auf Sonntag 10 Stunden
- auf Bezirksebene StaVo-Treffs mit 2 Stunden Wochenendveranstaltungen im Rahmen von Startpaket und Crashkursen (Basiskurse)
Aufgepasst! Eine Besonderheit für Hessen Der Nachweis der 40 Stunden Ausbildung entfällt, wenn Du aus dem Bundesland Hessen kommst und langjährig ehrenamtlich in der DPSG tätig bist. Als Hesse bzw. Hessin musst Du außerdem die Teilnahme an einem Lehrgang „Sofortmaßnahmen am Unfallort“ nachweisen. Dieser Kurs darf nicht länger als 5 Jahre her sein.Wie kann ich beweisen, daß ich die Ausbildung gemacht habe?
Die Nachweisführung Grundsätzlich musst Du die Erfüllung der Voraussetzung selbst nachweisen. Bestätigungen und Bescheinigungen musst Du schriftlich und im Original vorlegen. Den Nachweis über die Tätigkeit als GruppenleiterIn belegst Du durch die Vorlage Deines DPSG-Mitgliedsausweises oder eine entsprechende Meldung Deines StaVos für die Adressdatei des Diözesanverbandes. Der Nachweis über Deine Tätigkeit als Leitungsmitglied oder Mitarbeiter in besonderer Funktion erfolgt über eine Bescheinigung Deines Vorstandes. Eine ehrenamtliche Tätigkeit als Vorstandsmitglied muss der Vorstand der nächst höheren Ebene bescheinigen. Gleiches gilt für den Nachweis über die langjährige Mitarbeit in der DPSG.
Wieder nur für Menschen aus Hessen: Den Nachweis über die Teilnahme an dem Lehrgang „Sofortmaßnahmen am Unfallort“ belegst Du über eine entsprechende Teilnehmerbescheinigung des Veranstalters. Den Nachweis über die Teilnahme an Bezirksveranstaltungen und Diözesanveranstaltungen belegst Du über eine entsprechende Teilnahmebescheinigung des Veranstalters oder einen entsprechenden Eintrag im Ausbildungspass der Diözese Mainz. Den Nachweis über die Teilnahme an einem Leiterrunden-Wochenende des Stammes belegst Du über die Bestätigung Deines StaVos unter Vorlage des Programms für den Zuschussantrag.Wie lange können meine Ausbildungsveranstaltungen zurückliegen?
Die Fristen und Anerkennungszeiträume Anerkannt werden Deine Teilnahme an Veranstaltungen, die möglichst nicht länger als 5 Jahre zurückliegen. Als langjährige ehrenamtliche Mitarbeit in der DPSG zählen mindestens 10 zusammenhängende Jahre ab dem Datum der Antragstellung rückwirkend. Die GruppenleiterInnen-Card wird für höchstens 3 Jahre ausgestellt. Bei Vorständen, Leitungsmitgliedern und MitarbeiterInnen in besonderen Funktionen aber auch nur bis zum Ende ihrer laufenden Amtsperiode bzw. ihrer Beauftragung, wenn dies noch vor Ablauf von 3 Jahren eintritt.Für weitere Fragen stehen Euch der Diözesanvorstand und die Mitarbeiter des Diözesanbüros zur Verfügung.
Mainz, Januar 2000 Der Diözesanvorstand